12. Apr 2024
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 60 vom 25. März 2024 die baulichen Massnahmen gemäss Massnahmenplan Nr. 2 (Ortsteil Sulz, Zone 2) zuhanden der öffentlichen Planauflage genehmigt.
Das Projekt wird gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt. Das Projekt ist, soweit möglich, ausgesteckt bzw. markiert. Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen auf und können in der Gemeindeverwaltung Rickenbach während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Projektunterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Rickenbach aufgeschaltet.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Rickenbach Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Gemeinderat Rickenbach